Weiterbildung: Seminar Update Arbeitsrecht 2023

"Das Seminar war sehr interessant, hat viele alltägliche Probleme beleuchtet. Durch die vielen Praxisbeispiele wurde alles sehr anschaulich!"

Neue Vorgaben zu Kettenbefristung und anderen Regelungen im Arbeitsrecht

Weiterbildung: Seminar Update Arbeitsrecht 2023

Kettenbefristung und weitere aktuelle Themen im Seminar Update Arbeitsrecht 2023

Seminar UPAR-AKH | Eintägig | Online Seminar oder in Präsenz | Inhouse und offen

Das Seminar Update Arbeitsrecht 2023 fasst die aktuellsten Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht zusammen. Zu den Themen gehört neben dem gestiegenen Mindestlohn und dem angepassten Nachweisgesetz auch die derzeitige Rechtsprechung zu Kettenbefristungen.

Definition: Was ist eine Kettenbefristung?

Eine Kettenbefristung ist eine Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen für einen bestimmten Arbeitnehmer. Dabei wird unterschieden zwischen Kettenbefristungen mit und ohne Sachgrund. Grundsätzlich besagt § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), dass für jede Befristung ein sachlicher Grund vorliegen muss. Mögliche Gründe sind z.B. die Vertretung eines anderen Mitarbeiters, eine Befristung zur Erprobung oder eine Befristung nach einer Ausbildung bzw. einem Studium.

In einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.07.2012 (Az. 7 AZR 443/09) wurden zudem auch Kettenbefristungen als rechtlich wirksam gewertet.

Arbeitsrecht aktuell: Sind Kettenbefristungen rechtlich zulässig?

Ja, Kettenbefristungen sind rechtlich zulässig, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. So dürfen sie eine bestimmte Gesamtdauer und Gesamtanzahl nicht überschreiten. Das BAG entschied in einer weiteren Grundsatzentscheidung vom 26.10.2016 (Az. 7 AZR 135/14), ab wann Unternehmen mit einer Missbrauchskontrolle rechnen müssen.

Bei Kettenbefristungen mit Sachbezug gelten folgende Grenzwerte: Gesamtdauer an Kettenbefristungen: 8 Jahre oder Gesamtanzahl an Kettenbefristungen: 12 Stück oder Gesamtdauer und -zahl in Kombination: 6 Jahre und 9 Stück. Hielten sich Unternehmen an diese Vorgaben, veranlasste das Gericht in der Vergangenheit keine Missbrauchskontrolle gegen die Arbeitgeber.

Bei Kettenbefristungen ohne Sachbezug ist ein befristeter Arbeitsvertrag nur unter den folgenden Bedingungen erlaubt (§ 14 TzBfG):

1. Bei Neueinstellung ohne vorheriges Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber: Gesamtdauer an Kettenbefristungen: 2 Jahre • Gesamtanzahl an Kettenbefristungen: 3 Stück

2. Bei Gründung eines Unternehmens in den ersten vier Jahren nach Gründung: Gesamtdauer an Kettenbefristungen: 4 Jahre • Gesamtanzahl an Kettenbefristungen: mehrfach möglich

3. Mindestens viermonatige Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers vor Beginn des jetzigen Verhältnisses, Bezug von Transferkurzarbeitergeld oder Teilnahme an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme: Gesamtdauer an Kettenbefristungen: 5 Jahre • Gesamtanzahl an Kettenbefristungen: mehrfach möglich

Keine wichtige Neuerung verpassen: Seminar Update Arbeitsrecht

Die aktuelle Bundesregierung plant einige Änderungen zur Kettenbefristung von Beschäftigten, insbesondere für Befristungen mit Sachbezug. Zu den wichtigsten Vorhaben der Ampel-Koalition zählen folgende Punkte: 1. Die Absenkung der Höchstdauer von Kettenbefristungen mit Sachgrund auf sechs Jahre und 2. strenge Ausnahmeregelungen für Abweichungen von dieser Höchstdauer.

Diese Ziele sind bislang nur im Koalitionsvertrag beschrieben und müssen noch in geltendes Recht umgesetzt werden. Daher sollten Arbeitgeber und Personalverantwortliche die aktuelle Rechtsprechung im Auge behalten, um keine wichtigen Änderungen zu verpassen. Für das Führen befristeter Arbeitsverhältnisse spielen v. a. Anpassungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz eine wesentliche Rolle.

Aber auch andere arbeitsrechtliche Vorschriften und Gesetze wurden in den letzten Monaten geändert. Dadurch gilt eine Vielzahl neuer Vorgaben für Arbeitgeber. Um hier keine wichtigen Neuerungen zu verpassen, ist das Seminar Update Arbeitsrecht sinnvoll.

Weitere Gesetzesänderungen im Seminar Update Arbeitsrecht

Auch im Jahr 2022 ergaben sich bislang einige grundlegende arbeitsrechtliche Änderungen. Dazu gehören u. a.:

  • Die neue Arbeitsbedingungenrichtlinie modifizieren das Nachweisgesetz und damit die bisherigen Bestimmungen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen.
  • Die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu Homeoffice und mobilem Arbeiten ändern sich durch das schwankende Infektionsgeschehen stetig.
  • Der gestiegene Mindestlohn auf 12 Euro ab 01.10.2022 erhöht auch die Geringfügigkeitsgrenze. Das bewirkt eine Vielzahl steuerrechtlicher Veränderungen für Unternehmen.
  • Mit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 zur Arbeitszeiterfassung werden sich auch hier künftig einige Vorschriften für Arbeitgeber verändern.

Doch das sind nicht die einzigen Neuerungen. Damit Arbeitgeber und Personalverantwortliche hier nicht den Überblick verlieren, ist das Seminar Update Arbeitsrecht zu empfehlen. An nur einem Tag bringen die erfahrenen Referenten die Teilnehmenden auf den aktuellsten Stand in Sachen Arbeitsrecht. Dabei gehen sie sowohl auch gesetzliche Änderungen als auch auf wichtige Gerichtsurteile ein.

Inhalte der Weiterbildung: Seminar Update Arbeitsrecht 2023

Inhouse? Dann wählen Sie hier die für Sie relevanten Themen!

Arbeitsvergütung und Bezahlung von Arbeitnehmern

  • Neuer Mindestlohn ab Oktober 2022
  • Höhere Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs
  • Mindestausbildungsvergütung bei Teilzeitausbildung

Teilzeit und Befristung von Beschäftigten

  • Kettenbefristung
  • Neues Urteil zur sachgrundlosen Befristung
  • Brückenteilzeit

Nach EuGH- und BAG-Urteil: Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeiterfassung

  • Tipps zur Umsetzung EuGH-Urteils vom 14.05.2019
  • Neue Vorgaben zur Rufbereitschaft als Arbeitszeit

Arbeitsunfähigkeit und Krankheit von Mitarbeitern

  • Elektronische AU-Bescheinigung ab 01.01.2023
  • AU-Bescheinigung per Videosprechstunde
  • Urlaub trotz Krankschreibung?

Mobiles Arbeiten und Homeoffice

  • Homeoffice-Anspruch von Beschäftigten?
  • Tipps für Arbeitgeber zur Regelung von Homeoffice

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Neues zu Kündigungstatbeständen
  • Gebot des fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
  • Arbeitszeugnis und Anspruch von Arbeitnehmern

Wichtige Updates im Arbeitsrecht

  • Geändertes Nachweisgesetz für Arbeitsverträge
  • Aktuelle Urteile und Beschlüsse zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Seminar Update Arbeitsrecht: Nutzen und Vorteile für Teilnehmende

Sie bekommen einen Überblick über die aktuellsten Gesetzesänderungen und Urteile im Arbeitsrecht. Das spart Zeit und Mühe, sich die Informationen selbst zusammenzusuchen. Durch das neu aufgebaute Wissen schützen sich Arbeitgeber vor Haftungsrisiken oder anderen arbeitsrechtlichen Fallen. Die Teilnehmenden erhalten Tipps und Hinweise zur Umsetzung der neuen Vorgaben, die sie direkt in ihrem Unternehmen anwenden können. Sie profitieren vom Erfahrungsschatz der Referenten und anderen Teilnehmenden und können so ihr Netzwerk ausbauen.

Ablauf der eintägigen Weiterbildung: Seminar Update Arbeitsrecht

Das Seminar Update Arbeitsrecht 2023 dauert einen Tag, beginnt jeweils um 9 Uhr und endet um 16 Uhr. Es wird sowohl in Präsenz als auch als Online-Veranstaltung angeboten. In beiden Formaten gibt es eine Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Dabei können die Teilnehmenden jederzeit Fragen stellen und sich mit den Experten sowie anderen Fachkollegen austauschen.

09:00 Uhr Begrüßung durch den Referenten
09.15 Uhr Seminar Update Arbeitsrecht, Teil A
10:30 Uhr Tee- und Kaffeepause
10.45 Uhr Seminar Update Arbeitsrecht, Teil B
13:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
14:00 Uhr Seminar Update Arbeitsrecht, Teil C
15:00 Uhr Tee- und Kaffeepause
15:15 Uhr Seminar Update Arbeitsrecht, Teil D
16:00 Uhr Ende des Trainings
Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat

Dr. Carmen Hergenroeder
Dr. Carmen Hergenroeder

Ihre Referenten für Weiterbildung: Seminar Update Arbeitsrecht

Dr. Carmen Hergenröder, Rechtsanwältin und Referentin, ist Expertin für Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Berufsbildungsrecht. Sie ist seit 1982 als Rechtsanwältin tätig und berät und vertritt damit Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Seit 1991 ist sie als Referentin, Dozentin und Seminarleiterin tätig. Als anerkannte Expertin ist sie eine gefragte Seminarleiterin und Trainerin von Führungskräften wie Personalverantwortlichen. Neben dem Seminar Update Arbeitsrecht betreut Frau Dr. Hergenröder auch den Lehrgang zum Fachreferent/in Arbeitsrecht. Außerdem ist sie die Herausgeberin des Praxishandbuchs „Das neue Berufsbildungsrecht“.

Dr. Björn Braun
Dr. Björn Braun

Dr. Björn Braun ist studierter Rechtswissenschaftler und Master in Wirtschaftsrecht (LL.M.) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit begann er bei der internationalen Großkanzlei Osborne Clarke in der Praxisgruppe Employment & Pensions. Im Frühjahr 2018 wurde er als Rechtsanwalt Teil von Küttner Rechtsanwälte.
Dr. Braun berät nationale und internationale Unternehmen zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Außerdem veröffentlicht er regelmäßig Publikationen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen und ist als Referent im Arbeitsrecht tätig.

Jetzt für die Weiterbildung: Seminar Update Arbeitsrecht anmelden!

» Anmeldung direkt bei der Akademie Herkert
» Anruf genügt: Alle aktuellen Seminartermine erfahren Sie unter +49 (0)202 / 277 5000.
» Schreiben Sie uns: io@iogw.de. Wir senden Ihnen die aktuelle Terminübersicht zu.

Das Seminar Update Arbeitsrecht wird auch als firmeninterne Veranstaltung („inhouse“, als Inhouse-Seminar bzw. als Inhouse-Workshop) oder als Veranstaltung von Verbänden und Organisationen angeboten. Das Seminar Update Arbeitsrecht findet in diesem Fall in Ihren Räumlichkeiten oder an einem von Ihnen gewünschten Veranstaltungsort statt.

Seminar Update Arbeitsrecht inhouse

Als Auftraggeber entscheiden Sie über den Termin, die Inhalte und darüber, ob Sie die vorgeschlagene Agenda im Wesentlichen beibehalten möchten oder ob die Inhouse-Veranstaltung auf spezielle betriebliche Anforderungen ausgerichtet werden soll.

Agenda, Methoden, Medieneinsatz, Workshopanteile und zeitlicher Umfang der Inhouse-Veranstaltung richten sich nach den mit Ihnen vorab besprochenen Inhalten und Arbeitsschwerpunkten. Das Seminar Update Arbeitsrecht wird auf die Ziele des Unternehmens sowie auf den Bedarf und die aktuellen Aufgabenstellungen der Teilnehmer zugeschnitten.

Sofern Sie sich mit einem Experten über Fragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts austauschen möchten, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu dem » Referenten, Seminarleitern, Dozenten auf.

Seminar Training | Kurz und bündig
product image
Teilnehmer-Bewertung
5 based on 21 votes
Seminar/Training
WOLF Seminare & Trainings
Seminar Update Arbeitsrecht
Preis (netto) ab
EUR 675,00
Product Availability
Available in Stock